Wichtige Links zur Corona-Krise
Kann ich meine Anwältin/meinen Anwalt noch erreichen, wenn die Ausgangssperre kommen sollte?
Nach Aussagen des Deutschen Anwaltsvereins sind die Arbeit der Anwältinnen und Anwälte sowie der Zugang zum Recht "zwingend aufrechtzuerhalten und zu unterstützen". Diese Position unterstützen wir vorbehaltlos. Aus diesem Grund werden wir unsere Arbeit - soweit diese nicht anderweitig unterbunden wird - in unserer Kanzlei fortsetzen und stehen Ihnen zu den bekannten Öffnungszeiten telefonisch zur Verfügung. Gerne können Sie unserer Kanzlei und Ihrer zuständigen Anwältin oder Ihrem zuständigen Anwalt auch eine E-Mail senden. Die entsprechende E-Mail-Adresse finden Sie bei jedem Mitglied unseres Temas vermerkt. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Aufgrund der derzeit zeitlich eingeschränkten Anwesenheit der Anwältinnen und Anwälte in der Kanzlei (Schichtsystem), können wir geringe Verzögerungen nicht ausschließen. Sollten Sie davon betroffen sein, bitten wir bereits jetzt, dies zu entschuldigen.
Kann ich einen Termin mit einer Anwältin/einem Anwalt vereinbaren?
Sollte es zu einer Ausgangssperre kommen, sind wir auch weiterhin für Sie telefonisch erreichbar und bieten Ihnen einen Telefontermin mit der/dem zuständigen Anwältin/Anwalt an. Gern können Sie auch per E-Mail Kontakt zu den Anwältinnen und Anwälten oder zur Kanzlei aufnehmen. Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Aufgrund der derzeit zeitlich eingeschränkten Anwesenheit der Anwältinnen und Anwälte in der Kanzlei (Schichtsystem), können wir geringe Verzögerungen nicht ausschließen. Sollten Sie davon betroffen sein, bitten wir bereits jetzt, dies zu entschuldigen.
Was passiert mit meinem Gerichtsverfahren?
Ebenso wenig wie unsere Kanzlei haben auch die Gerichte geschlossen. Der Publikumsverkehr bei einzelnen Gerichten wurde jedoch eingeschränkt. Das Gericht behält aber auch in dieser Zeit Ihr Verfahren im Auge und bearbeitet die Angelegenheit weiterhin.
Können die Fristen bei Gericht eingehalten werden?
Da wir als Kanzlei unseren Betrieb nicht einstellen werden und aufrechterhalten, bearbeiten wir Ihre Akten und die Schriftsätze - ggf. in Homeoffice - ganz normal weiter. Sie können uns erforderliche Unterlagen und Informationen per E-Mail zukommen lassen. Auch die Weiterleitung von Post ist sichergestellt. Sollte es aufgrund der Umstände dennoch zeitlich notwendig sein, beantragen wir eine Fristverlängerung zur Bearbeitung der Schriftsätze bei Gericht. Ihre Fristen werden in jedem Fall gewahrt.
Findet mein Termin bei Gericht statt?
Um die Kontakte so gering wie möglich zu halten, wurden verschiedene Gerichtstermine zunächst aufgehoben. Es bleibt abzuwarten, ob dies auch für die künftigen Termine erfolgen wird. Dies hängt von den weiteren Maßnahmen der Bundesregierung ab. Wir informieren Sie über die aufgehobenen Termine. Sobald ein neuer Termin anberaumt ist, werden wir die Termine entweder selbst oder – im Falle von auswärtigen Terminen - über unsere Partnerkanzleien wahrnehmen.