FAQ - häufige Fragen der Forderungsgläubiger

Wir beantworten Ihnen die häufig von Forderungsgläubern gestellte Fragen zum Inkassoverfahren und darüber hinaus:
- Wer oder was ist iSG?
- Was ist Inkasso?
- Welche Vorteile bietet eine Inkassotätigkeit von iSG?
- Welche Tätigkeiten gehören zum Inkasso?
- Wann sollte iSG beauftragt werden?
- Wann sollte das Forderungsmanagement abgegeben werden?
- Warum sollten Gläubiger ihre Forderung nicht selbst beitreiben?
- Wie wird iSG beauftragt?
- Wer trägt die Kosten der Tätigkeit von iSG?
- Weshalb können Gläubiger bei der Beauftragung von iSG sparen?
Wer oder was ist iSG?
Wir sind iSG - Inkasso Schwede Gewert in Hannover. ISG ist eine Marke der KSG Kanzlei Schwede, Gewert und Kollegen. Im Herzen von Hannover decken wir mit KSG durch die Kompetenzen vieler
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Sie die wesentlichen Schwerpunkte in der rechtlichen Beratung und Tätigkeit ab. Wir verfügen damit über die fachliche Expertise, um mit iSG Ihre Forderung bestmöglich durchzusetzen. Dabei beginnt diese Dienstleistung für uns nicht erst mit dem Inkasso. Bereits im Vorfeld stehen wir Ihnen beratend zur Seite. So können Sie sich um Ihr Unternehmen kümmern und müssen nicht Ihren Forderungen hinterherlaufen.
Was ist Inkasso?
Inkasso wird im § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBERG) als „Einziehung fremder Forderungen“ bezeichnet. Unter dem Begriff Inkasso versteht man insoweit die geschäftsmäßige Einziehung fremder oder - zu Einziehungszwecken - abgetretene Forderungen.
Welche Vorteile bietet eine Inkassotätigkeit von iSG?
Durch unsere beratende Tätigkeit unterstützen wir Sie beim Aufbau eines effizienten und erfolgsorientierten Forderungsmanagements. Durch unser Wissen und unsere Spezialisierung erhöhen wir den möglichen Einzugserfolg und die Beitreibungsquote. Dabei kommt es Ihnen zugute, dass im Erfolgsfall der Schuldner die Inkassokosten als sogenannten Verzugschaden trägt. Bei einer Eigenbearbeitung durch Ihr Personal sind die entsprechenden Vorhaltekosten durch Sie selbst zu finanzieren. Bei uns bleiben Ihre Vorgänge auch nicht liegen, sondern wir bemühen uns um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Aufträge. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihrerseits Ihre Außenstände vermindern, Forderungsausfälle bestmöglich vermieden werden, Ihre Liquidität bei geringem Personalaufwand gesichert wird, Sie Ihrerseits mehr Zeit für Ihr eigentliches Kerngeschäft haben und entlastet werden, etwaige Fristen oder Verjährungskontrollen durchzuführen.
Welche Tätigkeiten gehören zum Inkasso?
Als iSG übernehmen wir den außergerichtlichen Einzug offener Forderungen für Privatpersonen und Unternehmen. Dabei gehört zu unseren Kernaufgaben auch die Kontrolle und Überwachung etwaiger Forderungen, um beispielsweise eine Verjährung Ihrer Forderung zu verhindern und rechtzeitig Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir beraten Sie dabei zu jeder Zeit, wie das Verfahren bestmöglich erfolgreich geführt werden kann und welche Möglichkeiten für Sie bestehen.
Wann sollte iSG beauftragt werden?
Die iSG übernimmt die Beitreibung Ihrer Forderungen, sobald der Schuldner sich nach § 286 BGB in Verzug befindet, Ihre Forderung „einredefrei“ und noch von Bestand ist. Der Anspruch muss also tatsächlich bestehen. Des Weiteren hat der Schuldner dem Anspruch bislang nicht widersprochen.
Wann sollte das Forderungsmanagement abgegeben werden?
Es sollte immer zeitnah nach Rechnungsstellung der Forderungseinzug weiterverfolgt und betrieben werden. Alleine ein konsequentes Mahnwesen zeigt säumigen Zahlern, dass man die Durchsetzung der Forderung auch ernst meint. Statistisch zeigt sich, dass eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit dann besteht, wenn zeitnah entsprechende Forderungen in die Verantwortung von iSG übergeben werden. Daher ist unsere Empfehlung, dass Sie Ihrerseits nach der Rechnungsstellung maximal ein weiteres Mahnschreiben versenden und dabei darauf hinweisen, dass bei einem weiteren Zahlungsverzug die Abgabe der Angelegenheit an die iSG erfolgen wird.
Sollte dann ein weiterer Zahlungsverzug eintreten, können Sie die Forderung zum Einzug an uns abgeben. Wir kümmern uns dann um Ihre Forderung und werden den säumigen Zahler erneut anmahnen und - für den Fall der weiteren fortgesetzten Nichtzahlung - die notwendigen Konsequenzen aufzeigen. Es zeigt sich, dass die wiederholte Mahnung häufig den säumigen Zahler in vermeintliche Sicherheit wiegt, dass Sie Ihrerseits sehr geduldig sind und er weiter keine Zahlung leisten muss, jedenfalls keine Konsequenzen befürchten müsse.
Je früher also eine Forderung an uns übergeben wird, desto größer wird die Realisierungschance sein.
Warum sollten Gläubiger ihre Forderung nicht selbst beitreiben?
Wie Sie in der Vergangenheit sicherlich schon festgestellt haben, ist ein erfolgreiches Forderungsmanagement regelmäßig sehr arbeitsintensiv. Ihr Personal wird stärker mit branchenfremden Tätigkeiten belastet, Zeit für Ihre eigentlichen Kernkompetenzen fehlt.
Aufgrund unserer Spezialisierungen können wir Sie daher in unserer Kernkompetenz unterstützen. Auch zeigt die Erfahrung, dass entsprechende Schreiben, nicht zuletzt aufgrund der weiteren Eskalationsstufe nach einer ersten Mahnung durch Ihr Unternehmen, eine wesentlich höhere Erfolgsquote haben, als beispielsweise der eigene Forderungseinzug.
Wie wird iSG beauftragt?
Damit wir erfolgreich für Sie die Forderung durchsetzen können, benötigen wir die notwendigen Daten, wie den Namen des Schuldners, die Anschrift des Schuldners und den Forderungsgrund. Des Weiteren benötigen wir natürlich auch die Forderungshöhe, das Rechnungs-, gegebenenfalls das Mahn-, oder auch das Vertragsdatum.
Die entsprechenden Unterlagen können Sie uns gerne per Mail, per Fax oder im Postwege übersenden.
Selbstverständlich können wir auch mit Ihnen eine Rahmenvereinbarung schließen, in der die Zusammenarbeit definiert wird.
Wer trägt die Kosten der Tätigkeit von iSG?
Die entstandenen Inkassokosten sind Teil des Verzugsschadens. Nach §§ 280, 286 BGB hat der säumige Zahler für die entsprechenden Kosten aufzukommen. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass der säumige Zahler sich tatsächlich im Zahlungsverzug befindet.
Weshalb kann ich in der Beauftragung von iSG sparen?
Der Vorteil unserer Tätigkeit ist Ihre Entlastung. Weil Sie Ihrerseits mehr zeitliche Ressourcen für Ihr Unternehmen gewinnen, da wir Ihnen branchenfremde Belastungen abnehmen, können Sie sich um Ihre Kerntätigkeiten kümmern. Zum anderen können wir Ihnen aufgrund unserer Spezialisierungen eine effektive Tätigkeit anbieten und erreichen somit häufig eine höhere Erfolgsquote, als ein firmeneigenes Forderungsmanagement. Ihr interner Aufwand und Ihre internen Kosten werden sich daher deutlich reduzieren. Zudem zeigt die Erfahrung, dass aufgrund der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Forderungen häufig unsere Kosten seitens der Gegenseite getragen werden. Der Vorteil für Sie: Sie werden entlastet und dies kostenfrei!
Sollten Sie auf Ihre Frage an dieser Stelle keine Anwort gefunden haben, stellen Sie uns diese bitte gern telefonisch, per eMail oder in einem persönlichen Gespräch.
iSG - Inkasso Schwede und Gewert
Theaterstraße 3
30159 Hannover
Tel.: 0511 35 36 05 55
Fax: 0511 35 36 05 97
Mail: info@isg-inkasso.de